Der Preis für eine Augenlaser-Behandlung beginnt ab 980 Euro pro Auge.
Lassen Sie sich von uns über bequeme Ratenzahlungen beraten!
Sie können die Behandlungskosten zur Korrektur Ihrer Fehlsichtigkeit steuerlich geltend machen!
Die Fehlsichtigkeit wird in den Augen der Finanzverwaltung als Krankheit eingestuft und die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind als Heilbehandlung anerkannt. Somit erkennt das Finanzamt Ihre Aufwendungen für eine Augenlaser-Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine entsprechende Bestätigung.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Private Versicherungen gewähren oft Zuschüsse. Da es keine einheitliche Regelung gibt möchten wir Sie bitten, sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
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